Dienstausweise im Justizressort
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 303 aus 2008,
Paragraph 7
01.09.2008
Der Dienstausweis eines Gerichtsvollziehers oder einer Gerichtsvollzieherin ersetzt den Gerichtsvollzieherausweis und das Abzeichen gemäß Paragraph 41, der Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz, Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,.