Sachverständigenprüfgruppen stehen unter der Aufsicht des Untersuchungsausschusses. Ihr Mandat und Arbeitsverfahren werden vom Untersuchungsausschuß beschlossen; sie berichten an den Untersuchungsausschuß.
WTO-Abkommen - Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Anlage 4
01.01.2008
Anlage 4
Sachverständigenprüfgruppen
Die nachstehenden Regeln und Verfahren finden auf die im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 13 Absatz 2 eingesetzten Sachverständigenprüfgruppen Anwendung.