Ein Ständiges Berufungsorgan wird vom DSB errichtet. Das Berufungsorgan verhandelt Berufungen von Fällen des Untersuchungsausschusses. Es besteht aus sieben Personen, drei von ihnen sind mit jedem Fall beschäftigt. Die im Berufungsorgan tätigen Personen sind abwechselnd tätig. Ein derartiger Stellenwechsel wird in den Arbeitsregelungen des Berufungsorgans festgelegt.