Zur Unterstützung der Auswahl von Ausschußmitgliedern erstellt das Sekretariat eine indikative Liste von Regierungsbeamten und privaten Persönlichkeiten, die über die im Absatz 1 aufgezeigten Qualitäten verfügen, woraus im Bedarfsfall Ausschußmitglieder ausgewählt werden können.
Diese Liste enthält eine Aufstellung von privaten Ausschußmitgliedern, die am 30. November 1984 (BISD 31S/9) erstellt wurde, sowie andere Aufstellungen und indikative Listen, die nach einem der erfaßten Abkommen ausgearbeitet wurden und die die Namen der Personen in diesen Aufstellungen und indikativen Listen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WTO-Abkommens beibehalten. Die Mitglieder können regelmäßig Namen von Regierungsbeamten und privaten Persönlichkeiten zur Aufnahme in die indikative Liste vorschlagen, wobei bedeutsame Informationen über ihre Kenntnis des internationalen Handels und der Abschnitte oder Verhandlungsgegenstände der erfaßten Abkommen zu beschaffen sind, wobei diese Namen nach Genehmigung durch das DSB der Liste hinzugefügt werden. Für jede Persönlichkeit auf der Liste wird die Liste die bestimmten Erfahrungsbereiche oder Fachwissen der Persönlichkeiten über die Abschnitte oder Verhandlungsgegenstände der erfaßten Abkommen benennen.