Eine Ministerkonferenz, die sich aus Vertretern aller Mitglieder zusammensetzt, tritt mindestens einmal alle zwei Jahre zusammen. Die Ministerkonferenz nimmt die Aufgaben der WTO wahr und trifft die dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Ministerkonferenz ist befugt, in allen unter die Multilateralen Handelsabkommen fallenden Angelegenheiten auf Ersuchen eines Mitgliedes in Übereinstimmung mit den besonderen Erfordernissen für die Beschlußfassung gemäß dem vorliegenden Abkommen und dem einschlägigen Multilateralen Handelsabkommen Beschlüsse zu fassen.