Absatz einsIm Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeuten die Ausdrücke “ein Vertragsstaat” und “der andere Vertragsstaat”, je nach dem Zusammenhang, Albanien oder Österreich;
- Litera bbedeutet der Ausdruck “Albanien” die Republik Albanien und, im geographischen Sinn verwendet, das Gebiet der Republik Albanien, einschließlich der Hoheitsgewässer und des darüber befindlichen Luftraums, sowie alle Gebiete, die über die Hoheitsgewässer der Republik Albanien hinausgehen und die nach ihrem Recht und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Gebiete sind, in denen die Republik Albanien ihre Rechte hinsichtlich des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes sowie ihrer Bodenschätze ausüben darf;
- Litera cbedeutet der Ausdruck “Österreich” die Republik Österreich;
- Litera dumfasst der Ausdruck “Person” natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck “Gesellschaft” Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbedeuten die Ausdrücke “Unternehmen eines Vertragsstaats” und “Unternehmen des anderen Vertragsstaats”, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera gbedeutet der Ausdruck “internationaler Verkehr” jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera hbedeutet der Ausdruck “zuständige Behörde”
- Litera iin Albanien: die Direktion für Allgemeines Steuerwesen;
- Sub-Litera, i, iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera ibedeutet der Ausdruck “Staatsangehöriger”
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist.