„Suchtgift“ jede Substanz, gleichgültig ob natürlich oder synthetisch hergestellt, die in den Anhängen I. und II. der Einzigen Suchtgiftkonvention der Vereinten Nationen vom 30. März 1961 einschließlich des Änderungsprotokolls vom 25. März 1972 angeführt ist. „Auskunft“ alle Daten, Dokumente, Berichte, beglaubigte oder amtbeglaubigte Kopien davon oder andere Mitteilungen auch in elektronischer Form.„Suchtgift“ jede Substanz, gleichgültig ob natürlich oder synthetisch hergestellt, die in den Anhängen römisch eins. und römisch zwei. der Einzigen Suchtgiftkonvention der Vereinten Nationen vom 30. März 1961 einschließlich des Änderungsprotokolls vom 25. März 1972 angeführt ist. „Auskunft“ alle Daten, Dokumente, Berichte, beglaubigte oder amtbeglaubigte Kopien davon oder andere Mitteilungen auch in elektronischer Form.