Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,
Vertrag - Schweiz
Artikel 29,
01.08.2008
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Werden gegenüber den in Artikel 27 genannten Organen des einen Vertragsstaates im Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates bei Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf diesen Dienst strafbare Handlungen begangen, so gelten für die Verfolgung und Ahndung in dem zuletzt genannten Vertragsstaat dessen strafrechtliche Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Bediensteten.
20.12.2017
20005938
NOR40101125