Kurztitel

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,

Typ

Vertrag - Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 24,

Inkrafttretensdatum

01.08.2008

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Text

Artikel 24

Die Vertragsstaaten werden die Bewilligungen für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Fernmeldeanlagen, die beim Bau, bei der Instandhaltung, bei der Erneuerung oder beim Betrieb von Anlagen eingesetzt werden und der Übermittlung von Nachrichten innerhalb des Bereiches der Anlagen sowie der Bau– und Werkzonen dienen, soweit erforderlich erteilen.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2017

Gesetzesnummer

20005938

Dokumentnummer

NOR40101120