Die Berechtigungen erlöschen, wenn
- Litera ader Berechtigte darauf verzichtet,
- Litera bihre Dauer abgelaufen ist,
- Litera cder Berechtigte seine Rechtspersönlichkeit verliert,
- Litera dder Berechtigte den ordnungsgemässen Betrieb während dreier aufeinander folgender Jahre teilweise oder ganz eingestellt hat, ohne dass dies durch die Betriebsverhältnisse oder ausserordentliche, vom Willen des Berechtigten unabhängige Umstände bedingt war, und er den Betrieb nicht innerhalb einer von den zuständigen Behörden festgesetzten Frist wieder aufnimmt,
- Litera eungeachtet wiederholter Mahnung die in den Berechtigungen gestellten Bedingungen nicht eingehalten werden,
- Litera fdie Inangriffnahme des Baues oder die Fertigstellung der bewilligten Anlagen binnen der in den Berechtigungen bestimmten oder nachträglich verlängerten Frist unterlassen wird.