Die Berechtigungen betreffende Bestimmungen
Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,
Vertrag - Schweiz
Artikel 13,
01.08.2008
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Die Rechte für die Nutzung der Wasserkräfte werden für das Staatsgebiet jedes Vertragsstaates durch die hiefür zuständigen Behörden verliehen.
20.12.2017
20005938
NOR40101109