Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,
Vertrag - Schweiz
Artikel 10,
01.08.2008
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Soweit die Ausfuhr der im Rahmen dieses Abkommens erzeugten elektrischen Energie in einem der Vertragsstaaten bewilligungspflichtig ist, stimmt dieser der Ausfuhr in den anderen Vertragsstaat zu.
20.12.2017
20005938
NOR40101106