Kurztitel

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,

Typ

Vertrag - Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4,

Inkrafttretensdatum

01.08.2008

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Text

Artikel 4

Der Berechtigte wird insbesondere:

  1. Litera a
    in der Grenzstrecke des Inn bei Ovella einen Speicher errichten. Das maximale Stauziel wird auf 1.029,5 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.025,5 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 95 m3/s vorgesehen;
  2. Litera b
    in der Grenzstrecke im Schalklbach bzw. Schergenbachgraben unterhalb der Zandersbachmündung einen Speicher errichten. Das genutzte Wasser wird in den Inn geleitet. Das maximale Stauziel wird auf 1.506 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.485 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 6 m3/s vorgesehen.

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2018

Gesetzesnummer

20005938

Dokumentnummer

NOR40101100