Kurztitel

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,

Typ

Vertrag - Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3,

Inkrafttretensdatum

01.08.2008

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Text

  1. C
    Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen

Artikel 3

  1. Ziffer eins
    Die Wasserkraft der Grenzstrecke des Inn und der ganz auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Innstrecke bis Prutz wird in einem Krafthaus Ried/Prutz genutzt, mit Ausgleichsbecken, Talsperre und Dotierwassermaschine in Ovella. Die Nutzung der Wasserkraft des Stillerbachs erfolgt durch ein in Ovella zu errichtendes Krafthaus.
  2. Ziffer 2
    Die Wasserkraft der Grenzstrecke des Schalklbachs und der ganz auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Reststrecke dieses Baches bis zu seiner Mündung in den Inn, sowie allenfalls die des Sampoirbachs, wird in einem Krafthaus Schalklbach im Raum der Schalklbachmündung genutzt, mit Speicher und Talsperre in Spissermühle.
  3. Ziffer 3
    Die Nutzbarmachung der Wasserkraft der Grenzstrecke des Zandersbachs und des Malfragbachs ist Gegenstand von Projekten, welche den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten noch einzureichen sind. Das Abkommen wird sinngemäss angewendet.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2017

Gesetzesnummer

20005938

Dokumentnummer

NOR40101099