Definitionen
Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2008,
Vertrag - Schweiz
Artikel eins,
01.08.2008
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Im Sinne dieses Abkommens sind:
Grenzgewässer: | die Gewässer des Inn, des Schalklbachs, des Zandersbachs und des Malfragbachs jeweils im Bereich der gemeinsamen Staatsgrenze |
Anlagen: | die zum Ausbau und zur Nutzung der Wasserkraft notwendigen Bauten samt allen Nebeneinrichtungen |
Berechtigung: | das Recht, die Wasserkraft zu nutzen, und weitere auf dem Wasserrecht beruhende Bewilligungen |
Berechtigter: | der Inhaber der Berechtigung |
20.12.2017
20005938
NOR40101097