Schulorganisationsgesetz
BGBl.Nr. 242/1962 zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2008,
Paragraph 62 a,
01.09.2009
31.08.2010
Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 131, Absatz 21, Ziffer 3,)
Fachschulen für wirtschaftliche Berufe können auch als Schulen für Berufstätige geführt werden, welche in Semester zu gliedern sind.