Kurztitel

Schulorganisationsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 242/1962 zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 62 a,

Inkrafttretensdatum

01.09.2009

Außerkrafttretensdatum

31.08.2010

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 131, Absatz 21, Ziffer 3,)

Text

Sonderform der Fachschule für wirtschaftliche Berufe

§ 62a.

Fachschulen für wirtschaftliche Berufe können auch als Schulen für Berufstätige geführt werden, welche in Semester zu gliedern sind.