Absatz eins,Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen sind:
- Ziffer einsdas Aufbaugymnasium und das Aufbaurealgymnasium,
- Ziffer 2das Gymnasium für Berufstätige, das Realgymnasium für Berufstätige und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige,
- Ziffer 3allgemeinbildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung,
- Ziffer 4das Werkschulheim.