Absatz eins,Die Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß Paragraph 24, Absatz 3, LMSVG dauert mindestens neun Monate, ausgenommen bei Einschränkungen für einen spezifischen Aufgabenbereich. Sie gliedert sich in eine
- Ziffer einstätigkeitsbezogene theoretische Ausbildung und
- Ziffer 2geregelte praktische Ausbildung einschließlich Praktika in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder.