Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2008,
Anlage 19
30.07.2008
23.12.2008
ANHANG römisch neunzehn
Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der
Endstellungen des Fahrkorbs
(Anhang römisch eins Nummer 2.2 dritter Absatz)
Entgegennahme:
Bezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz)
(bis auf weiteres sind die Einbringen samt Gutachten der Gewerberechtsabteilung des Amtes der Landesregierung vorzulegen) Gewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)
Entscheidung:
Gewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)
(bis auf weiteres sind – beginnend mit 2008 – jährliche Berichte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion römisch eins vorzulegen)
Zugelassene akkreditierte Prüfstellen auf dem Fachgebiet „Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“:
(bis auf weiteres sind – beginnend mit 2008 – jährliche Berichte über erstellte Gutachten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion römisch eins vorzulegen)
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