Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

30.07.2008

Abkürzung

ASV 2008

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

ANHANG römisch zwei

EG-Konformitätserklärungen

A. Inhalt der EG-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Die EG-Konformitätserklärung muss nachstehende Einzelheiten enthalten:

Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang römisch eins Nummer 6.1 (Anhang römisch eins Nummer 6.1 der Aufzüge-Richtlinie) entweder in Maschinenschrift oder in Druckbuchstaben abzufassen.

B. Inhalt der EG-Konformitätserklärung für eingebaute Aufzüge

Die EG-Konformitätserklärung muss nachstehende Einzelheiten enthalten:

Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang römisch eins Nummer 6.1 (Anhang römisch eins Nummer 6.1 der Aufzüge-Richtlinie) entweder in Maschinenschrift oder in Druckbuchstaben abzufassen.

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2022

Gesetzesnummer

20005915

Dokumentnummer

NOR40100621