Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Aufhebung der Aussetzung (Albanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.06.2008

Text

BUNDESMINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

GZ BMaA-AL.4.36.10/0005-IV.2/2006

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Albanien seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, dass Österreich jene Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen 1 vom 26. Juni 1992, welche die sichtvermerksfreie Einreise von albanischen Staatsangehörigen nach Österreich betreffen, die mit Dienst- oder Diplomatenpässen einreisen, mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2006, 0.00 Uhr, wieder anwendet.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Albanien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 27. Dezember 2006

L. S.

An die

Botschaft der

Republik Albanien

Prinz-Eugen-Straße 18/1/5

A-1040 Wien

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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 1997, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 1997,.