Kurztitel

Warenaustausches zwischen den Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino – Alto Adige – Italien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,

Typ

Vertrag - Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Index

59/10 Handelsabkommen

Beachte

Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, der durch einen Notenwechsel zwischen den beiden Regierungen festgesetzt wird vergleiche Artikel 7,).

Text

Artikel 1

Unter lokalem Austausch von charakteristischen Erzeugnissen und Waren, bezüglich dessen die Erleichterungen des vorliegenden Abkommens gelten, wird jener Austausch verstanden, der sich zwischen den Bundesländern Tirol und Vorarlberg in den durch die österreichische Bundesverfassung festgesetzten Grenzen und der Region Trentino – Alto Adige in den durch die italienische Staatsordnung festgesetzten Grenzen abspielt.

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2025

Gesetzesnummer

10006235

Dokumentnummer

NOR40100494