Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Vertrag – Liechtenstein
Artikel 17
01.01.2008
31.10.2025
19/02 Staatsgrenzen
Personen, die zu Arbeiten und Maßnahmen nach diesem Vertrag an der Staatsgrenze eingesetzt werden, sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsgrenze auch außerhalb der zugelassenen Grenzübertrittsstellen zu überschreiten. Sie haben ein Reisedokument, das zum Grenzübertritt berechtigt, sowie einen schriftlichen Dienstauftrag mit sich zu führen.
19.11.2025
10000346
NOR40100485