Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 02,

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).

Text

                                                          Anlage B.2

          LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                             HOLZTECHNIK

                          I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                         Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände      Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

1.  Religion               20     20     20     20     80    (III)

2.  Kommunikation und

     Schriftverkehr         20     20      -      -     40     II

3.  Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40     III

4.  Mitarbeiterführung

     und –ausbildung         -      -     20     20     40     III

5.  Angewandte Mathematik  60     60      -      -    120      I

6.  Bauphysik              20     20      -      -     40     II

7.  Baustoffe und

     Bauökologie            40     20     20      -     80      I

8.  Baustatik und

     Festigkeitslehre       20     40     40      -    100      I

9.  Konstruktionslehre

     und Technisches

     Zeichnen               20     20     20     20     80     II

10. Holzbearbeitungs-

     maschinen *2)          20     20     40     40    120      I

11. Vermessungswesen        -      -      -     40     40     II

12. Angewandte

     Informatik und

     CNC-Programmierung     40     40     40     40    160      I

13. Projektstudien          -      -      -     20     20     II

____________________________________________________________________

     Summe A               260    260    220    220    960

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

B.  Schulautonome           Unterrichtseinheiten            pflich-

     Pflichtgegenstände            Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Englisch               20     20     20     20     80     (I)

     Kommunikation und

     Schriftverkehr          -      -     20     20     40     II

     Angewandte

     Darstellende

     Geometrie               -      -     20     20     40      I

     Industrieholzbau        -      -     20     20     40      I

     Kunststoff-

     verarbeitung            -      -     20     20     40      I

     Stahl- und Holzbau      -      -     20     20     40      I

     Holzbearbeitungs-

     maschinen – Praktikum   -      -      -     40     40     IV

     Bauökologie             -      -     20     20     40     II

     Bausanierung und

     Revitalisierung         -      -     40     40     80     II

____________________________________________________________________

     Auswahlsumme B         20     20     60     60    160

____________________________________________________________________

     Gesamtsumme

     (A und B)             280    280    280    280   1120

____________________________________________________________________

     Gesamtstundenrahmen

     (A und B) für

     Abweichungen durch

     schulautonome

     Lehrplanbestimmungen

     mindestens            260    260    260    260   1040

     höchstens             320    320    320    320   1280

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

C.  Freigegenstände         Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Unternehmensführung     -      -     40     40     80     II

     Zweitsprache Deutsch   80     80      -      -    160      I

     Deutsch                 -      -     80     80    160      I

     Englisch                -      -     80     80    160      I

     Angewandte Mathematik   -      -     80     80    160      I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch II.

*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“:

Siehe Anlage B.

6. BAUPHYSIK

Siehe Anlage B.1.

  1. Ziffer 7
    BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

  1. Ziffer 8
    BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

  1. Ziffer 9
    KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Zeichnen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.

Fachzeichnen:

Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Möbelbau:

Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.

Holzbau:

Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.

  1. Ziffer 10
    HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

11. VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage B.1.

  1. Ziffer 12
    ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Grundlagen:
    Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage B.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.

Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage B.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage B.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage B.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Kunststoffverarbeitung,

Holzbearbeitungsmaschine, Stahlbau, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100417