Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,
V
Anlage 2 /, 02,
01.09.2008
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich
der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft
vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).
Anlage B.2
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Bauphysik 20 20 - - 40 II
7. Baustoffe und
Bauökologie 40 20 20 - 80 I
8. Baustatik und
Festigkeitslehre 20 40 40 - 100 I
9. Konstruktionslehre
und Technisches
Zeichnen 20 20 20 20 80 II
10. Holzbearbeitungs-
maschinen *2) 20 20 40 40 120 I
11. Vermessungswesen - - - 40 40 II
12. Angewandte
Informatik und
CNC-Programmierung 40 40 40 40 160 I
13. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 220 220 960
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie - - 20 20 40 I
Industrieholzbau - - 20 20 40 I
Kunststoff-
verarbeitung - - 20 20 40 I
Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I
Holzbearbeitungs-
maschinen – Praktikum - - - 40 40 IV
Bauökologie - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung - - 40 40 80 II
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 60 60 160
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch II.
*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.
römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“:
Siehe Anlage B.
6. BAUPHYSIK
Siehe Anlage B.1.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
Lehrstoff:
Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.
Natürliche Bausteine:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.
Ziegel:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Holz:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.
Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.
Beton und Kunststeine:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Sonstige Baustoffe:
Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.
Lehrstoff:
Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.
Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.
Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.
Anwendungen:
Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
Lehrstoff:
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.
Fachzeichnen:
Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.
Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.
Holzbau:
Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
Lehrstoff:
Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.
Sicherheitstechnik:
Elektro- und Maschinenschutz.
Unternehmensorganisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.
Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.
Betriebliches Rechnungswesen:
Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.
11. VERMESSUNGSWESEN
Siehe Anlage B.1.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
Lehrstoff:
Betriebsbezogene EDV-Programme:
Benutzerführung.
Maschinensteuerung:
Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.
Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.
Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.
13. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage B.1.
INDUSTRIEHOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.
Lehrstoff:
Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.
Holzdecken:
Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.
Dächer:
Dachsysteme, Dacheindeckungen.
Holzleimbau:
Geleimte Trägerkonstruktionen.
KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.
Lehrstoff:
Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.
Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.
STAHL- UND HOLZBAU
Siehe Anlage B.1.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.
Lehrstoff:
Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.
BAUÖKOLOGIE
Siehe Anlage B.1.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Siehe Anlage B.1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Mitarbeiterausbildung, Kunststoffverarbeitung,
Holzbearbeitungsmaschine, Stahlbau, Bildungsaufgabe
07.05.2020
20005911
NOR40100417