Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 01

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).

Text

                                                          Anlage B.1

       LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                              BAUWESEN

                          I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                        Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände      Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

1.  Religion               20     20     20     20     80    (III)

2.  Kommunikation und

     Schriftverkehr         20     20      -      -     40     II

3.  Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40     III

4.  Mitarbeiterführung

     und –ausbildung         -      -     20     20     40     III

5.  Angewandte Mathematik  60     60      -      -    120      I

6.  Angewandte Informatik  40      -      -      -     40      I

7.  Bauphysik              20     20      -      -     40     II

8.  Baustoffe und

     Bauökologie            20     20      -      -     40      I

9.  Baustatik und

     Festigkeitslehre       20     40     40     20    120      I

10. Bautechnisches

     Zeichnen               20     20     20      -     60     II

11. Baubetrieb und

     Baumaschinen           20     20     40     40    120      I

12. Vermessungswesen        -      -      -     40     40     II

13. Baukonstruktion        20     40     40     20    120      I

14. Tiefbau                 -      -     20     20     40      I

15. Projektstudien          -      -      -     20     20     II

____________________________________________________________________

     Summe A               260    260    220    220    960

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

B.  Schulautonome           Unterrichtseinheiten            pflich-

     Pflichtgegenstände            Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Englisch               20     20     20     20     80      I

     Kommunikation und

     Schriftverkehr          -      -     20     20     40     II

     Angewandte

     Darstellende

     Geometrie               -      -     20     20     40      I

     Betontechnologie        -      -     20     20     40      I

     Gebäudeinstallation     -      -     40     40     80      I

     Stahl- und Holzbau      -      -     20     20     40      I

     Stahlbetonbau           -      -      -     40     40      I

     Bauökologie             -      -     20     20     40     II

     Bausanierung und

     Revitalisierung         -      -     40     40     80     II

____________________________________________________________________

     Auswahlsumme B         20     20     60     60    160

____________________________________________________________________

     Gesamtsumme

     (A und B)             280    280    280    280   1120

____________________________________________________________________

     Gesamtstundenrahmen

     (A und B) für

     Abweichungen durch

     schulautonome

     Lehrplanbestimmungen

     mindestens            260    260    260    260   1040

     höchstens             320    320    320    320   1280

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

C.  Freigegenstände         Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Unternehmensführung     -      -     40     40     80     II

     Zweitsprache Deutsch   80     80      -      -    160      I

     Deutsch                 -      -     80     80    160      I

     Englisch                -      -     80     80    160      I

     Angewandte Mathematik   -      -     80     80    160      I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch zwei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bautechnischen Ausbildung sind Bauphysik, Baustoffe und Bauökologie, Baukonstruktion, Baustatik und Festigkeitslehre, Baubetrieb und Baumaschinen, Tiefbau, Vermessungswesen, bautechnisches Zeichnen und angewandte Informatik (einschließlich CAD). Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe, in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie im Vermessungswesen.

Auch die Dokumentation von Bauvorhaben, auch mittels einschlägiger Bausoftware, die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7. BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.

Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

  1. Ziffer 8
    BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

  1. Ziffer 9
    BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

Stahlbetonbau:

Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säulen, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.

  1. Ziffer 10
    BAUTECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Detailkonstruktionen und kleine Bauvorhaben skizzieren und gegebenenfalls EDV-gestützt ausfertigen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Bauzeichnen:

Zeichengeräte; Zeichnungsnormen; Skizzieren und Reinzeichnen einfacher Bauteile.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Bauzeichnen:
    Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen nach Vorlage.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Anwendungen:
    Einreich- und Werkpläne; Baubeschreibung.

  1. Ziffer 11
    BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Wesen und Aufgaben des Baubetriebs.

Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken:

Bauvertrag, Flächenwidmung, Bauordnung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren; Normen und Richtlinien; Ziviltechnikergesetz; Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.

Technische Kalkulation und Vergabe:

Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis; Berechnung von Baustoffmengen; Preisermittlung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.

Bauorganisation:

Betriebsorganisation; Baustelleneinrichtung; Projektmanagement, Bauaufsicht.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Baumaschinen:

Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben; Baugeräteliste.

Anwendersoftware:

Anwendungsbeispiele mit fachspezifischer Standardsoftware.

12. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Grundlagen der Vermessung:
    Aufgabenstellungen; Maßeinheiten, Messfehler und ihre Begrenzung.

Messverfahren:

Längen-, Höhen- und Winkelmessungen; Nivellements; Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.

13. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Begriffe:
    Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweisen und Bauablauf.

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen;

Baugrubensicherung und Künettenpölzung.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen, Wannenabdichtung; Grundleitungen.

Aufgehendes Mauerwerk und Wände:

Massivmauern, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände, Holzwände.

Deckenkonstruktionen:

Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Deckenunterschichten, Fußböden; Schalungen.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Ausbauarbeiten.

Stiegen und Rampen:

Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Ausbauarbeiten:

Fassaden-, Wand- und Deckenverputz; Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen; Fenster, Türen, Portale; Estriche; Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).

Fertigteilbau:

Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.

Fugenausbildung:

Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.

Gerüste:

Arbeits- und Schutzgerüste.

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

14. TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Grundbau:
    Bodenmechanik, Baugrubenherstellung, Gründungen.

Städtischer Tiefbau:

Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Verkehrswegebau:

Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Grundlegende Darstellung und Konstruktion:

Grund-, Auf- und Kreuzrissdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen.

Komplexere Darstellung und Konstruktion:

Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper; Beispiele aus der Baupraxis; Dachausmittlungen.

BETONTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen aufbauend auf dem Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie“ die Technologie des Betons beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Beton:

Grundsätze des Betonaufbaus; Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung.

Betonherstellung:

Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung; Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.

GEBÄUDEINSTALLATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Wasserversorgung und Entsorgung:

Kalt- und Warmwasserinstallation; sanitäre Einrichtungen; Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.

Gasversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse.

Licht- und Kraftstromversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.

Heizung:

Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.

Fördereinrichtungen:

Aufzüge, Rolltreppen.

STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen wichtige Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Stahlbau:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel, Stoßfestigkeit; einfache Stahlkonstruktionen.

Holzbau:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel; einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion“ erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Konstruktionsaufgaben aus den Lehrstoffbereichen des Pflichtgegenstandes „Baukonstruktion“ im Bereich Stahlbetonbau.

BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Bauökologie:

Ökobaustoffe; erneuerbare Energien; Bauschäden; Altstoffrecycling; Abfallwirtschaft – gesetzliche Grundlagen.

Bauentsorgung:

Entsorgungskonzepte; praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Denkmalschutz:
    Einführung in die Baustile; historische Bauelemente.

Fundierung:

Gründungsprobleme; moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Mauerwerk; Unterfangung; Wandauswechslung; Trockenlegung; Gewölbe, Dippelbaum- und Tramdecken, Fertigteil- und Stahlbetondecken (Aufbeton, Auflagerprobleme, elastische Bettung);

Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen; Abdichtung; Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz; Fenster.

Baustoffe:

Traditionelle und Sanierungsbaustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften); Schadensbilder.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Schadensbilder, Schadensbehebung; Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen und Dachbodenausbau (geknickter Träger, „Sargdeckel“, Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel); Aufzugs-, Stiegen- und Deckeneinbau.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Stahlbau, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100416