Kurztitel

Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

22.07.2008

Text

Paragraph 5,

Die Dokumentation zur Unterweisung betreffend Mitarbeitergesundheit (Anlage 3) ist vom Gewerbetreibenden zu führen und über einen Zeitraum von zehn Jahren verfügbar zu halten. Nach erfolgter Unterweisung sowie einmal jährlich ist dem Mitarbeiter der Text der Unterweisung in Kopie auszuhändigen. Die in Anlage 3 Ziffer 5, enthaltenen Tätigkeitsbeschränkungen gelten auch für den Gewerbeinhaber.