Vertreter der für die im Artikel 1 Absatz 2 genannten Behörden zuständigen Dienststellen in den Grenzgebieten sowie die jeweiligen Verantwortlichen der Vertragsparteien treffen einander mindestens zwei Mal im Jahr um Bilanz über die Zusammenarbeit zu ziehen und ihre jeweilige Tätigkeit zu evaluieren. Im Rahmen dieser Treffen
- Litera atauschen sie statistische Daten zur Tätigkeit des Verbindungsbüros untereinander aus;
- Litera berarbeiten sie ein neues gemeinsames Arbeitsprogramm und entsprechende Strategien für gemeinsame Aktivitäten an der Grenze oder in den Grenzgebieten; und
- Litera cüberwachen sie den Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung und prüfen sie, ob diese allenfalls ergänzt oder aktualisiert werden muss.