Kurztitel

Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2008

Text

Artikel 3

Information der Zentralstellen

In Fällen von übergeordneter oder überregionaler Bedeutung werden die nationalen Zentralstellen über ein- und ausgehende Ersuchen unterrichtet.