Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2008,
Artikel 3
01.07.2008
Information der Zentralstellen
In Fällen von übergeordneter oder überregionaler Bedeutung werden die nationalen Zentralstellen über ein- und ausgehende Ersuchen unterrichtet.