Die im Verbindungsbüro tätigen Bediensteten sind unter Beachtung der innerstaatlichen Behördenzuständigkeit der Vertragsparteien unterstützend und beratend tätig
- Litera abei der Förderung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, und des Informationsaustausches;
- Litera bbei der Koordination von gemeinsamen Kontroll- und Überwachungsaufgaben sowie sonstiger grenzpolizeilicher Operationen an der gemeinsamen Grenze beziehungsweise in den jeweiligen Grenzgebieten; sowie
- Litera cbeim Informationsaustausch zur präventiven und repressiven Verbrechensbekämpfung an der Grenze und in den Grenzgebieten.