Absatz eins,Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Ziffer einsvier Mitglieder werden von der Bundesministerin für Justiz bestellt,
- Ziffer 2ein Mitglied wird vom Bundeskanzler bestellt,
- Ziffer 3zusätzlich wird eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern gemäß Paragraph 110, des Arbeitsverfassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, vom Betriebsrat entsandt.