Kurztitel

Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2008

Text

Standesgemäßes Verhalten

Paragraph 2,

Die im Paragraph eins, genannten Gewerbetreibenden haben ihre Tätigkeit gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.