der Befähigungsnachweis von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde,
EU/EWR – Anerkennungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2008,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2008
03.03.2023
50/01 Gewerbeordnung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat auf Antrag mit Bescheid die Anerkennung von Befähigungsnachweisen eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes auszusprechen, wenn
06.03.2023
20005869
NOR40099631