Absatz 2,Der verantwortliche Pilot hat
- Litera aalle zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit an Bord des Luftfahrzeuges notwendigen Maßnahmen zu treffen,
- Litera bstrafbare Handlungen an Bord des Luftfahrzeuges unbeschadet der nach sonstigen Rechtsvorschriften bestehenden Anzeigepflichten binnen 48 Stunden der Austro Control GmbH anzuzeigen,
- Litera cdas Bordbuch gemäß Artikel 34 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, auch für national verwendete Luftfahrzeuge zu führen und dieses und die im Paragraph 12, genannten Urkunden an Bord mitzuführen.