Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2008,
Anlage 4,
01.09.2008
04.05.2009
Anlage 4
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
Ausbildungszweig „Umwelt und Wirtschaft“
I. Stundentafel *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflicht-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
____________________________________________________________________
A.1. Stammbereich
____________________________________________________________________
1. Religion 2 2 2 2 2 10 III
2. Sprachen und
Kommunikation
2.1. Deutsch 3 2 3 2 2 12 I
2.2. Kommunikation
und
Präsentation
*2) - 2 - - - 2 III
2.3. Fremdsprachen
2.3.1. Englisch 3 2 3 3 2 13 I
2.3.2. Zweite
lebende
Fremdsprache
*3) 2 3 2 2 2 11 I
3. Humanwissenschaften
3.1. Geschichte und
Kultur - - - 3 2 5 III
3.2. Angewandte
Psychologie
und Philosophie - - - 2 2 4 III
4. Kunst
4.1. Musikerziehung 2 - - - - 2 IVa
4.2. Bildnerische
Erziehung 2 - - - - 2 IVa
5. Nachhaltige
Wirtschaft, Politik
und Recht
5.1. Wirtschafts-
geografie - 2 2 - - 4 III
5.2. Betriebs- und
Volkswirt-
schaft,
Qualitäts- und
Umwelt-
management 2 2 4 2 3 13 II
5.3. Rechnungswesen
und Controlling
*4) 2 3 2 2 2 11 I
5.4. Politische
Bildung und
Recht - - - 2 2 4 III
6. Informations-
management
6.1. Informations-
und Office-
Management *5) 2 2 - - - 4 III
6.2. Angewandte
Informatik - - 2 1 2 5 I
7. Naturwissenschaft,
Ökologie
7.1. Angewandte
Mathematik 2 2 2 2 2 10 I
7.2. Angewandte
Biologie u.
ökologische
Umweltanalytik
*6) 4 2 2 2 2 12 II
7.3. Angewandte
Chemie u.
chemische
Umweltanalytik
*6) 3 3 3 2 2 13 II
7.4. Angewandte
Physik,
physikalische
Umweltanalytik,
Mess- und
Regeltechnik
*6) 3 2 2 2 2 11 II
8. Nachhaltige
Techniken und
Technologien
8.1. Verarbeitungs-
und
Umwelttechnik
*6) - 3 - - - 3 III
8.2. Umwelttechno-
logien und
Innovation *6) - - 2 2 3 7 II
8.3. Lebensraum-
gestaltung und
Raumplanung *6) - - - 2 2 4 III
9. Bewegung und Sport 2 2 2 2 - 8 IVa
Wochenstundenanzahl
Stammbereich 34 34 33 35 34 170
Pflichtgegenstände
des schulautonomen
Erweietrungs-
bereiches gem.
Abschnitt A.2. 1 2 1 2 2 8
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl 35 36 34 37 36 178
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
pflicht-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
____________________________________________________________________
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich
*7)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
____________________________________________________________________
1. Seminare: *8)
Fremdsprachenseminar I
Betriebsorganisa-
torisches Seminar I
IT-Seminar I
Allgemein bildendes
Seminar III
Naturwissen-
schaftliches Seminar III
Künstlerisch-
kreatives Seminar IVa
Persönlichkeits-
bildendes Seminar III
Fachtheoretisches
Seminar III
Praxisseminar IV
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Seminare 0-8
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 1 2 1 2 2 8
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum
12 Wochen zwischen III.
und IV. Jahrgang.
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen
*7)
____________________________________________________________________
D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen zwischen II. und
III. bzw. IV. und
V. Jahrgang.
____________________________________________________________________
E. Förderunterricht *7)
____________________________________________________________________
*1) Die Stundentafel kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Mit Computerunterstützung und ökologischem Controlling. *5) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*6) Inklusive Labor, Werkstätten bzw. Freilandpraktikum. *7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).
*8) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.
römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft - dient im Sinne der Paragraphen 65 und 67 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und vermittelt in einem ganzheitlich und nachhaltig ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und speziell im wirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen, Gift- und Gefahrgut-Bereich befähigen.
Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler zur Lösung von Problemen in Organisation und Planung in den genannten Bereichen unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel. Das Projekt- und Umweltmanagement ist übergeordnetes Ausbildungsziel.
Wesentliche Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales und ökologisch-politisches Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen, sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.
Das Kennen lernen anderer Kulturen und Wirtschaftsräume soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.
römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
römisch III a. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch VI festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Das Seminar bzw. die Seminare (eines oder mehrere) dient bzw. dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Die Auswahl, die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenmaßes der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.
Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.
römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
römisch IV. Allgemeine didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheits- und Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung und Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.
Im Sinne des Ausbildungszieles haben die Schülerinnen und Schüler pro Ausbildungsjahr mindestens drei fächerübergreifende Projekte durchzuführen und mit einem Projektendbericht zu dokumentieren (zB Umweltverträglichkeitserklärungen, Abfallwirtschaftskonzepte).
Das Abschätzen der Plausibilität von Ergebnissen sowie der Machbarkeit von Arbeitsschritten ist zu üben. Ökologisch umweltorientierte Lehrinhalte sind, wann immer möglich, praktisch zu vermitteln und in freier Natur durchzuführen.
Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.
römisch fünf. Lehrpläne für den Religionsunterricht
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2.1. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff
römisch eins. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).
Literatur und Kultur:
Literarische Gattungen und Begriffe.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.
Medien und Wirtschaft:
Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien. Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenkreise.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Diskutieren.
römisch II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Charakteristik.
Medien und Wirtschaft:
Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.
Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenkreise.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Diskutieren, Debattieren, Erörtern.
römisch III. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben.
Medien und Wirtschaft:
Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenkreise.
Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartsprache. Sprachschichten. Sprachwandel.
Stil (textsortenadäquat).
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren.
Kommentieren.
römisch IV. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Kritik.
Medien und Wirtschaft:
Interpretieren von Texten und statistischen Daten.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).
römisch fünf. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Kritik.
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenbereiche.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);
Im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei dreistündige Schularbeiten.
2.2. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang:
Kommunikation:
Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache. Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat, ua.). Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation in Gruppen. Argumentation, Fragetechnik, aktives Zuhören, Feed-back.
Rhetorik:
Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache. Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel. Redeangst und Redehemmung. Umgang mit Lampenfieber.
Präsentation:
Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin, Präsentator und Publikum); psychologische Aspekte.
Arten der Präsentation.
Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.). Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping ua.).
2.3. FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
2.3.1. ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B2 (siehe Gemeinsamer
europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler sollen zumindest
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch II. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung, Umwelt. Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Umwelt.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender
Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Dienstleistung, Umwelt. Lösungsversuche und alternative Konzepte für Probleme aus dem Bereich Umwelt.
Büro- und Informationsmanagement.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch fünf. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender
Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Dienstleistung und Umwelt. Lösungsversuche und alternative Konzepte für Probleme aus dem Bereich Umwelt.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
2.3.2. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das Niveau des Independent Users B1 (siehe Gemeinsamer
europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch II. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch fünf. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Dienstleistung, Handel, Produktion und Umwelt.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c); im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3. HUMANWISSENSCHAFTEN
3.1. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch IV. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Die Erste Republik Österreich.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.
Internationale Organisationen.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
römisch fünf. Jahrgang:
Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg. Außereuropäische Entwicklungen.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien), Einigung Europas. Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.
Rassismus, Genozide.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte,
Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,
Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Union.
Migrationsprobleme. Terrorismus.
Geschichte der Ökologiebewegungen bis zur Gegenwart. Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
3.2. ANGEWANDTE PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten der Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Suchtprävention.
Betriebs- und Arbeitspsychologie, Motivation und Menschenführung. Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung, Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
römisch fünf. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation. Umweltzustand und psychosoziale Befindlichkeit.
Philosophie:
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele und Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur-Technik-Gesellschaft). Ökologische Ethik.
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Kritische Lebensereignisse.
4. KUNST
4.1. MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Vokales Musizieren:
Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung.
Stimmbildung und Sprechpflege.
Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.
Instrumentales Musizieren:
Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Klangexperimente und Improvisation.
Harmonische Muster.
Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Lied-,
Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.
Musikkunde:
Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand
signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.
Werkbetrachtung und Werkinterpretation.
Formen und Gattungen der Musik.
Hören:
Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen,
Funktionsbereichen und Kulturkreisen.
Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.
Musik und Gesellschaft:
Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.
Rhythmik:
Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.
Rhythmische Patterns, Tanzrhythmen und Darstellung eigener Formen.
Bewegung:
Körperhaltung und Bewegungsabläufe;
freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;
österreichische und internationale Tänze.
Elektronische Medien und Informationstechnologie:
Nutzung des Internets für Musik.
Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.
4.2. BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Schriftgestaltung.
Skizzieren, perspektivisches Zeichnen.
Naturstudien, Oberflächengestaltung.
Experimentelles Malen, Farbkomposition.
Bearbeitung verschiedener Themen mit Computer und
gängigen „Gestaltungsprogrammen“.
Gestaltung dreidimensionaler auch architektonischer Objekte für
Projekte.
Bildbetrachtung und Reflexion.
Epochen der bildenden Kunst.
Herstellung von Filmen. Werbung und Werbegrafik.
Visuelle Kommunikation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.
römisch III. Jahrgang:
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschafts-räumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarkes.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.
5.2. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT, QUALITÄTS- UND
UMWELTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Erfüllung, Schriftverkehr. Konsumentenschutz. Zahlungsformen.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).
Handel (Funktionen. Arten).
Giftbeauftragte/r.
Betriebliche/r Umweltbeauftragte/r.
römisch II. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung.
Unternehmung:
UGB. Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung und -auflösung; Insolvenzen.
Rechtsformen der Unternehmung:
Wahl der Rechtsform; Unternehmenskonzentrationen und
-kooperationen.
Genossenschaftswesen.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Öffentlicher Sektor.
Dienstleistungsbetriebe:
Transport, Verkehr und Logistik.
Versicherungen.
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte).
Leistungserstellung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit:
Produktion von Waren und Dienstleistungen, Produktionsfaktoren, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Produktivität.
römisch III. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsverfahren;
Marklehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);
Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);
Volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.
Marketing:
Marktforschung, absatzpolitisches Instrumentarium; Marketingentscheidung; aktuelle Entwicklungen.
Umweltmanagement:
Verursacherprinzip, Gemeinlastprinzip,
Externalisierung/Internalisierung von Kosten.
Betriebliche Stoffströme.
Abfallwirtschaft:
Gesetzliche Grundlagen (AWG samt Durchführungsverordnungen):
Abfallarten, Abfallwirtschaftskonzepte, Umgang mit gefährlichen Abfällen, Abfallbeauftragte/r (Aufgaben, Rechtsstellung), Abfallklassifizierung.
römisch IV. Jahrgang:
Betriebe der Umweltwirtschaft:
Ver- und Entsorgungsbetriebe.
Gefahrenguttransport; Gefahrgutbeauftragte bzw. Gefährdungsbeauftragter.
Gesellschaft, Betrieb und Umwelt:
Umweltpolitische Instrumente (fiskalische und nichtfiskalische Maßnahmen).
Investition und Finanzierung:
Investitionsarten und –entscheidungen.
Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.
Wertpapiere:
Arten, Kursbildung und -notierung; Kapitalanalysestrategien; Wertpapierbörsen.
römisch fünf. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;
Führungsstile; Personalentwicklung (Personalauswahl- und –beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);
Qualitätssicherung;
Aktuelle Managementkonzeptionen.
Betriebliche Organisation:
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.
Besonderheiten des Außenhandels – Zahlungs- und Lieferbedingungen. Risikoabsicherung.
Qualitätsmanagement:
Qualitäts- Umwelt- sowie Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement nach internationalen Normen und Ansätzen.
Ökodesign.
Ökobilanzierung:
Stoff- und Energiebilanz (Ökobilanz) für Produkte, Prozesse, Betriebe;
Stoff- und Energieströme, Bewertung von Umweltauswirkungen mit ausgewählten Methoden, Lebenszyklusanalyse, ökologischer Fußabdruck, MIPS-Konzept.
5.3. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Grundlagen des Rechnungswesens.
System der doppelten Buchführung:
Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.
Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.
römisch II. Jahrgang:
Erfassung, Verrechnung und Verbuchung von Geschäftsfällen.
Personalverrechnung:
Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge; Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben. Fachspezifische Software (Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung). Statische und dynamische Investitionsrechnung
römisch III. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;
Kalkulationen;
Abrechnungssysteme.
Umweltkostenrechnung, „ökologisch wahrer Preis’’
Fachspezifische Software (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling).
römisch IV. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;
Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften.
Fachspezifische Software.
römisch fünf. Jahrgang:
Steuern und Abgaben:
Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;
Abgabeverfahren;
Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;
Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).
Controlling:
Operatives und strategisches Controlling;
Erfolgs- und Liquiditätsbudget;
Analyse des Jahresabschlusses;
Kennzahlen; Benchmarking.
Finanzmanagement im Umweltbereich.
Kennzahlen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht.
Fachspezifische Software (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c); im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
5.4. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch IV. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Grundprinzipien (Prinzip der Gewaltenteilung, demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches und liberales Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz;
Menschenrechte.
Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessensvertretungen, Sozialpartnerschaft, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht. EU-Recht.
römisch fünf. Jahrgang:
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.
Naturschutzrecht:
Wichtige Bestimmungen und deren Gültigkeit, Schutzgebiete, Nationalparks.
Umweltschutzrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen in Österreich, Vollzugszuständigkeiten, Rechtsgrundlagen der Luftreinhaltung, der Gewässerreinhaltung, der Abfallwirtschaft.
Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zu den jeweiligen Umweltschutzgesetzen (zB Verpackungsverordnung, Batterieverordnung). Bürgerbeteiligung.
Chemikalienwesen.
Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.
Bodenschutzrecht, Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutz, Internationales Umweltrecht (EU-Recht) und daraus erwachsende Verpflichtungen für Österreich, Verpflichtungen Österreichs durch internationale Verträge.
Aufgaben der/des Störfall-Sicherheitsbeauftragten:
Gesetzliche Regelungen, Pflichten, Verantwortung.
Strahlenschutz:
Gesetze, Verordnungen, Aufgaben der/des Strahlenschutzbeauftragten.
Giftbeauftragter:
Aufgaben, gesetzliche Grundlagen für den Verkehr mit Giften und deren Transport,
Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson, Vorschriften und Gesetze bezüglich des Arbeitnehmerschutzes, Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.
6.1. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen
Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Typographie und Layout.
römisch II. Jahrgang:
Standardsoftware:
Präsentationsprogramm, Tabellenkalkulation.
Textgestaltung:
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Gestalten umfassender Dokumente.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressdatenverwaltung).
Internet und E-Mail.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
6.2. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang:
Standardsoftware:
Datenbanken (Grundlagen).
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und –prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.
römisch IV. Jahrgang:
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Publishing:
Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.
römisch fünf. Jahrgang:
Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.
Aktuelle Kommunikationstechnologien:
Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E-, M-Commerce. Lern- und Kommunikationsplattformen.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffes.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
7.1. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme; Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln.
Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
römisch II. Jahrgang:
Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Elementare Geometrie, Flächen und Körper.
Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.
römisch III. Jahrgang:
Folgen und Reihen.
Differenzialrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.
Extremwertprobleme.
römisch IV. Jahrgang:
Integralrechnung.
Statistik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
römisch fünf. Jahrgang:
Kosten- und Preistheorie.
Trigonometrie und Vermessungswesen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c); im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
7.2. ANGEWANDTE BIOLOGIE UND ÖKOLOGISCHE UMWELTANALYTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Allgemeine Biologie:
Zelldifferenzierung, Zellteilung, Zellspezialisierung, Mikroorganismen.
Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organismen), biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel).
Botanik:
Morphologie, Artkenntnis, Anatomie und Physiologie der Pflanzen, wirtschaftlich und ökologisch wichtige Lager- und Sprosspflanzen.
Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.
Vermehrung, Kultivierung und Lagerung von Pflanzen. Pflanzenschädlinge, Pflanzenkrankheiten, Pflanzenschutz.
Geologie, Mineralogie, Kosmologie:
Entstehung und Aufbau der Erde.
Gesteine und Mineralien, Gebirgsbildung, geologische Erosion.
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu den Themen des römisch eins. Jahrganges.
Gärtnerische Übungen.
Botanische Kartierungsübungen.
Anlage eines Herbariums.
Lesen geologischer Karten, Profilzeichnen.
römisch II. Jahrgang:
Zoologie:
Charakteristik der Tierstämme, vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Sexualität, Familienplanung, Entwicklung. Ontogenese des Kindes.
Gesundheitsvorsorge:
Körperbewusstsein und Körperhygiene; Psychohygiene.
Wirkung von Umwelteinflüssen auf den Menschen.
Suchtgifte.
Infektionskrankheiten.
Vorsorgemedizin – Umweltschutz.
Ergonomie in Beruf und Freizeit.
Erste Hilfe und Gesundheitstraining.
Grundlagen der Strahlenbiologie, Erste Hilfe bei Strahlenschäden.
Verhaltensforschung:
Verhaltensänderung durch Domestikation.
Artgerechte Tierhaltung.
Tierisches und menschliches Verhalten.
Lernbiologie.
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. Jahrganges. Lebensräume der Tiere.
Kartierung im Gelände – botanische und zoologische Geländeübungen. Biologische Gewässergütebestimmung nach verschiedenen Methoden.
römisch III. Jahrgang:
System der Mikrobiologie:
Vertreter der Mikroorganismen im Bereich des Umweltschutzes und der Wasserhygiene. Biotechnologische Verfahren.
Genetik:
Mendelsche Regeln, Mutation und Modifikation, Gentransfer, Anwendung der Erbgesetzesmäßigkeiten, Humangenetik, Eugenik.
Chancen und Risken der Gentechnik und Biotechnologie.
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges.
Arbeitsmethoden in der Mikrobiologie.
Mikroskopieren von Mikroorganismen.
Mikroorganismen als Schädlinge und deren Bekämpfung. Mikrobiologische Wasseruntersuchung und Trinkwasserbeurteilung.
römisch IV. Jahrgang:
Abiotische und biotische Evolution:
Evolutionstheorien. Evolutionsfaktoren. Ablauf.
Ökologie:
Abiotische und biotische Faktoren. Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht, Populationsdynamik. Beispiele für Ökosysteme und ihre Reaktion auf schädigende Einflüsse, Wirkung von Schadstoffen auf Organismen, Zeigerpflanzen, Symptome und Umweltschäden.
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.
Probleme der Umweltgestaltung. Umwelt- und Naturschutz, Nationalparkmanagement.
Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme. Biologische Qualitätssicherungsmethoden.
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.
Messung von allgemeinen Umweltparametern.
Kleinklimabeobachtung, Waldzustandsanalyse.
römisch fünf. Jahrgang:
Boden:
Entstehung, Bodendynamik, Bodenorganismen, Bodenfruchtbarkeit, Gefährdung des Bodens, Bodenbeurteilung.
Spezielle Ökologie verschiedener Lebensräume, Bodenschätzung, Bodenbeprobung lt. Norm.
Landschaftsökologie:
Naturlandschaft – Kulturlandschaft, Natur- und Landschaftsschutz; Landwirtschaft und ihr Einfluss auf den Naturhaushalt, Bio- und Öko-Landbau.
Siedlungs- und Stadtökologie, globale Umweltprobleme.
Überernährung – Unterernährung.
Ökologische Qualität der Landschaft.
Boden – Landschaft – Wirtschaft – Verkehr – Klimaschutz.
Messung abiotischer Umweltfaktoren.
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges. Bodenart und Bodentypbestimmung .
Biologische und pflanzensoziologische Biotopkartierung.
7.3. ANGEWANDTE CHEMIE UND CHEMISCHE UMWELTANALYTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Allgemeine Chemie:
Das naturwissenschaftliche Weltbild. Denken in Modellen.
Stoffe und Stoffeigenschaften, Trennungsverfahren von Stoffen, Elementbegriff, chemische Formeln.
Bau der Materie, Atommodelle, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen.
Stöchiometrie, stöchiometrisches Rechnen. Wärmetönung chemischer Reaktionen, Katalyse, Wirkung und Bau von Katalysatoren.
Elektrochemie – Redoxvorgänge.
Korrosion, Theorie der Verbrennung (Wirbelschichtverfahren, usw.).
Säuren, Basen-Reaktionen, Neutralisationsreaktion, Protolyse des Wassers, pH-Wert, Pufferung.
Anorganische Chemie:
Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser, Luft.
Edelgase, Halogene, Elemente der römisch IV., römisch fünf. und römisch VI. Hauptgruppe. Metalle, Halbmetalle (Gewinnung, Verwendung, Umweltbedeutung). Kohlenstoff und seine anorganischen Verbindungen.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins. Jahrganges.
römisch II. Jahrgang:
Organische Chemie:
Zusammensetzung organischer Verbindungen.
Hybridisierungszustände des Kohlenwasserstoffatoms, gesättigte und
ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Halogenalkane.
Reaktionstypen in der organischen Chemie.
Aromate, Benzolhomologe, kondensierte aromatische Kohlenwasserstoffe, Kohle, Erdöl, fossile Energie und das CO hoch 2-Problem.
Alkohole, Phenole, Äther, Oxidationsprodukte der Alkohole,
Carbonsäuren, optische Aktivität.
Ester.
Biologischer Auf- und Abbau von Stoffen, Chemie der Photosynthese
und Atmung.
Naturstoffe:
Fette, Seifen, Amine, Amide, Aminosäuren, Lipide, Lipoide, fettähnliche Naturstoffe. Kohlenhydrate, Proteine, Proteide.
Bedeutende organische Umweltschadstoffe, organische Umweltbelastung.
Kunststoffe (Struktur, Eigenschaften, Verarbeitung). Farbstoffe (Herstellung, Eigenschaften, Umweltverträglichkeit).
Textilien (Eigenschaften, Ausrüstung, Körper- und Umweltverträglichkeit).
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. Jahrganges.
Probennahme, Trennungsmethoden, einfache Labortätigkeiten, Sicherheit und erste Hilfe im Labor bei Chemieunfällen.
römisch III. Jahrgang:
Ökosysteme und ihre Belastung durch Chemikalien.
Herkunft umweltwirksamer Chemikalien, Entstehung in Produktionsprozessen, Emission, Transmission, Immission, Deposition, Anreicherung, Veränderungen von Umweltchemikalien.
MIK-, MAK-, ADI-Wert, Umwelttoxikologie, analytischer Nachweis von Umweltbelastungen im Wasser, Herkunft dieser Stoffe, Konzentrationsangaben, Grenzwerte.
Schadstoffe. Kennwerte (TOC, AOX, usw.).
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges. Wasseranalytik nach den gängigen Normen und Methoden. Müllanalytik, Aufspüren von Altlasten.
Probennahmen nach gültigen Normen.
römisch IV. Jahrgang:
Schadstoffe:
Schadstoffe und ihre Wirkung, Verhinderung der Schadwirkung chemischer Stoffe, chemische, physikalische und biologische Kennwerte von Schadstoffen, Maßnahmen bei Unfällen mit giftigen Stoffen.
Ermittlung von Gefahrenpotentialen.
Technische Chemie:
Technische Werkstoffe.
Rezyklierbarkeit bzw. Umweltverträglichkeit diverser Werkstoffe.
Arbeit mit gefährlichen Stoffen oder Strahlung, Arbeitnehmerschutz
im Betrieb.
Chemie von Baustoffen, Umweltverträglichkeit.
Chemie der Reinigung (Körper, Textilien, Gebäudereinigung, Reinigungsmittel), Wirkung und Umweltverträglichkeit.
Methoden des Auffindens, Untersuchens und Sanierens von Altlasten.
Luft:
Inhaltsstoffe und Schadstoffe, analytische Nachweismethoden, Toxikologie der Luftschadstoffe.
Herkunft und Veränderung der Luftschadstoffe, Treibhaus- und Ozonproblem. Rauchgasanalyse verschiedener Anlagen.
Labor :
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.
römisch fünf. Jahrgang:
Boden:
Herkunft und Nachweismethoden von Stoffen im Boden.
Ausgangsstoffe und Herstellung von Stickstoff-, Kali- und Phosphordünger.
Energie- und Stoffkreisläufe als Bedingung für den Düngemitteleinsatz, Chemismus des Bodens, Mineralienzusammensetzung, Wasserhaushalt und Bodenfruchtbarkeit.
Qualitätssicherung in der chemischen Produktion und im Labor.
Biochemie:
Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteinsynthese, Enzyme, Nukleinsäuren.
Biotechnologie und Gentechnologie:
Arbeitsmethoden, Chancen und Risken, Sicherheit im gentechnischen
Labor.
Stoffwechselvorgänge der Organismen.
Richtige Zubereitung der Nahrung, Belastung der Nahrung,
Anreicherungsvorgänge.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.
7.4. ANGEWANDTE PHYSIK, PHYSIKALISCHE UMWELTANALYTIK, MESS- UND
REGELTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Physik als Naturwissenschaft:
Aufbau der Körper, physikalische Stoffeigenschaften, Messen, Wägen, physikalische Größen, Maßsysteme.
Wärmelehre:
Wärmemenge und Phasenübergänge, Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung. Wärmedämmung, U-Wert, Grundzüge der Heizlastrechnung. Energiesparmaßnahmen.
Grundlegende Funktion von Wärmekraftmaschinen und deren Umweltproblematik; Wärmepumpe. Verbrennungsmotoren.
Flüssigkeiten:
Druck, Auftrieb, physikalische Eigenschaften des Wassers.
Gase:
Gasgesetze, Wetterelemente, Gastransport in der Atmosphäre. Dynamik - Bewegung, Grundlagen der Bewegungslehre. Energie, Arbeit und Leistung, Wirkungsgrad.
Energiebilanzen von Betrieben.
Magnetismus:
Dipole, Influenz, Magnetfeld, magnetische Feldgrößen, Werkstoffe, magnetisches Feld der Erde.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins. Jahrganges.
Sicherheit im Labor.
Projekte.
römisch II. Jahrgang:
Mechanik:
Statik - Kraft und Kraftmessung, Drehmoment, Statik von
Bauelementen.
Eigenschaften von Festkörpern, Festigkeitslehre.
Bewegung von Gasen:
Gasströmung, Messverfahren, Windkraftanlagen.
Bewegung von Flüssigkeiten:
Strömungen, Bernoulli, Turbinen, Wasserkraftanlagen.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins und römisch II. Jahrganges. Projekte.
römisch III. Jahrgang:
Elektrostatik:
Ladungen, elektrisches Feld, atmosphärische Elektrizität, Bioelektrizität.
Elektrodynamik:
Elektrischer Strom, elektrische Größen, Berechnungsmethoden, elektrische Stromkreise, Arbeit und Leistung.
Magnetismus:
Induktion, Generator, Motor.
Bauelemente der Elektrotechnik.
Elektrische Energieerzeugung und Umweltschutz:
Batterien, Brennstoffzellen, Photovoltaik, Kraftwerkstypen,
Stromtransport. Wechselspannung.
Funktion ausgewählter Elektrogeräte.
Elektronik, elektronische Bauelemente, Halbleiter. Gefahren des elektrischen Stromes, Schutzmaßnahmen, Unfallschutz.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. und römisch III. Jahrganges. Projekte.
römisch IV. Jahrgang:
Grundlagen der Mess- Steuer- und Regeltechnik (MSR).
Grundlagen der Digitaltechnik, elektrische Messmethoden, Messgeräte, Regelkreis, Mess-, Steuerungs- und Regeleinrichtungen, zeichnerische Darstellungsformen von Regeleinrichtungen.
MSR-Anwendungen im Umweltschutzbereich.
Akustik:
Schallumsetzung, Schall, Schallausbreitung und Schallmessung, Pegelgrößen.
Lärmmessung nach gängigen Normen, Grundzüge des Lärmschutzes.
Optik:
Dualismus des Lichtes, Lichtausbreitung, Lichtenergie,
geometrische Optik, optische Geräte.
Anwendungen in der Analyse und Gerätetechnik.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. und römisch IV. Jahrganges. Projekte.
römisch fünf. Jahrgang:
Strahlung:
Strahlung und Strahlungsmessung, UV, IR, radioaktive Strahlung. Strahlungswirkung und Strahlungsschutz. Kenngrößen.
Atomphysik:
Bau des Atomkernes, Elementarteilchen, Kernspaltung, Kernfusion,
nukleare Anlagen, radioaktiver Abfall.
Ausgewählte Kapitel der modernen Physik.
Labor:
Ausgewählte Beispiele zu, Themen des römisch IV. und römisch fünf. Jahrganges. Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang:
Design, Ökodesign von Werkstücken.
Einfache Werkstücke für den Gebrauch in der Schule.
Planung von Werkstücken und Gebäuden.
Werk- und Montage-Zeichnungen nach Norm.
Planzeichnen im Bereich der Haustechnik (Wasser-, Abwasser-, Elektroinstallation ua.).
Pflege- und Reparaturarbeiten.
Nachhaltige Produktion.
Ausstellungsgestaltung.
Dokumentation.
Arbeitssicherheit – Unfallschutz.
Ergonomie.
8.2. UMWELTTECHNOLOGIEN UND INNOVATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang:
Abfallwirtschaft:
Abfallstromanalyse in verschiedenen Branchen, Müllanalyse, Abfallbehandlung. Müllsammel- und -trennsysteme. Deponierung, Kompostierung. Altlasten.
Aufbereitungs-, Sortier-, Behandlungs- und Recyclinganlagen, AWK.
Wasser:
Trink- und Brauchwassergewinnung, kommunale Wasserver- und Entsorgungssysteme, Trink-, Brauch- und Abwasserbehandlung, Trinkwasseranalytik, Kläranlagen, Schlammbehandlung.
Maschinen und Maschinenelemente der Umwelttechnik. Projekte zu Themen des römisch III. Jahrganges.
Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.
römisch IV. Jahrgang:
Luftreinhaltung – Klimaschutz und Verkehr:
Verfahren zur Luftreinhaltung, Filtertechnologien, Mess- und Analyseverfahren.
Verkehrssysteme. Energieverbrauch und CO2-Kennzahlenberechnung. Energie und Energiealternativen.
Heizungstechnik:
Technologie moderner Heizungssysteme, abgasarme Technologien, Umweltaspekte, thermische Müllbehandlung.
Wärmedämmung:
Bauelemente, Grundlagen der Anwendung, Heizlastberechnung,
Energiemanagement.
Passive Energiesparmaßnahmen.
Projekte zu Themen des römisch IV. Jahrganges.
Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.
römisch fünf. Jahrgang:
Umweltschutzeinrichtungen, Umwelttechnikkonzepte für Betriebe.
Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz:
Ökologische Qualitätssicherung im Betrieb, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit.
Betriebliche Sicherheitstechnik anhand ausgewählter Beispiele.
Methoden der Risikoanalyse von Prozessen.
MIPS-Analyse.
Qualitätssysteme.
Ökologischer Fußabdruck – Berechnung.
Lärm:
Lärmimmissionsmessungen unter Einbindung relevanter Normen und Richtlinien.
Neue Techniken und Technologien im Umwelttechnikbereich anhand ausgewählter Beispiele.
Analyse von Verfahren zur Energieerzeugung in Bezug auf Nachhaltigkeit, ökologische und ökonomische Aspekte.
Projekte zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.
Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.
8.3. LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Lehrstoff:
römisch IV. Jahrgang:
Umweltgerechtes Bauen, Bautenschutz, physikalische und chemische Methoden und deren Umweltverträglichkeit.
Wohnbau:
Grundzüge der Baubiologie.
Sozialer Wohnbau, Wohnbauförderung.
Unmittelbarer Wohnbereich (Gestaltung und Pflege der Wohnung).
Mittelbarer Wohnbereich (Fassadengestaltung, Gartengestaltung, Anlage und Pflege von Parkanlagen).
Pflege von Fassaden und Gebäuden.
Arbeitsplatzgestaltung:
Humanisierung von Büro und Betrieb, Ergonomie.
Grünraumgestaltung im Siedlungsgebiet, Straßengestaltung, Spielplatzgestaltung, Pflege kommunaler Einrichtungen.
Landschaftsgestaltung, Landschaftselemente. Naturschutz und Tourismus.
Geländekartierung und Typisierung.
Landvermessung – EDV-gestützte Systeme – GIS.
Projekte:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.
römisch fünf. Jahrgang:
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:
Ursachen ökologischer Probleme, raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung des Siedlungs- und Landschaftsbildes und der Umweltqualität.
Raumplanung, Planungsräume, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsplan (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr), spezielle raumplanerische Bedingungen in Österreich.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium, räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen), raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete, Verkehrsplanung).
Ökologische Auswirkungen und Erschließungsmaßnahmen. Verkehr und Umweltschutz.
9. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der geltenden Fassung.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
1. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
eine einstündige Schularbeit.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Betriebsabläufe zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig zu erfüllen und im Team zu arbeiten.
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxiseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Sachlicher Rahmen:
In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, der Umwelt sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während des Semesters zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt römisch III).
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe der Ausbildung entsprechenden Betriebe.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.