Absatz eins,Gegen eine einstweilige Anordnung können bei der AMA schriftlich begründete Einwände eingebracht werden. Diese Einwände haben keine aufschiebende Wirkung.
Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2008,
Paragraph 10
01.01.2008
10.11.2016