Absatz eins,Im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege haben die Absolventen/Absolventinnen folgendes Qualifikationsprofil zu erwerben:
- Ziffer einsFachkompetenz gemäß Anlage 1,
- Ziffer 2sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz gemäß Anlage 2 und
- Ziffer 3wissenschaftliche Kompetenz gemäß Anlage 3.