Gewebevigilanzverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2008,
römisch fünf
Paragraph eins
14.06.2008
GVVO
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei der Gewinnung von menschlichen Zellen oder Geweben, die Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei der Verwendung dieser Produkte und die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung und bei der Verwendung von menschlichen Zellen oder Geweben zur Anwendung beim Menschen.
27.09.2017
20005844
NOR40099003