Dienstausweise – VfGH
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2008,
Paragraph 3
01.07.2008
Aktiven Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes ist zum Nachweis ihrer dienstlichen Verwendung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Dienstausweis (Anlage) auszustellen, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.