Absatz eins,Der Berechtigungsumfang von Befähigungsausweisen kann über Antrag des Bewerbers eingeschränkt werden, und zwar
- Ziffer einsvon Kapitänspatenten
- Litera aauf bestimmte Fahrzeugarten,
- Litera bauf eine bestimmte Antriebsleistung,
- Litera cauf eine bestimmte Tragfähigkeit,
- Litera dauf eine Fahrzeuglänge von weniger als 20 m bei Kapitänspatenten – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B bzw. auf eine Fahrzeuglänge von weniger als 30 m bei Kapitänspatenten – Seen und Flüsse,
- Litera eauf einzelne Gewässer oder Gewässerteile;
- Ziffer 2von Schiffsführerpatenten, ausgenommen das Schiffsführerpatent – Raft,
- Litera aauf bestimmte Fahrzeugarten,
- Litera bauf eine bestimmte Antriebsleistung,
- Litera cauf einzelne Gewässer oder Gewässerteile,
- Litera dbei gemäß Paragraph 128, Absatz 4, Ziffer 4, erbrachter Fahrpraxis auf hinsichtlich Länge, Antriebsart und -leistung sowie Steuerungsart baugleiche Fahrzeuge;
- Ziffer 3von Schiffsführerpatenten – Raft auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile.