Absatz eins,Die Veröffentlichung von Informationen gemäß Artikel 44 a, der Verordnung (EG) Nr. 1290 aus 2005, und der Verordnung (EG) Nr. 259 aus 2008, mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290 aus 2005, des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Amtsblatt Nummer L 76 vom 19.3.2008, Seite 28, ist durch die AMA vorzunehmen.