Absatz einsDie Veröffentlichung von Informationen gemäß Artikel 44 a, der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 259/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ABl. Nr. L 76 vom 19.3.2008, Sitzung 28, ist durch die AMA vorzunehmen.