bedeutet „Industrieunfall“ ein Ereignis, das die Folge einer unkontrollierten Entwicklung im Verlauf einer mit gefährlichen Stoffen verbundenen Tätigkeit ist, und zwar
- Litera ientweder in einer Anlage, zum Beispiel bei der Herstellung, Verwendung, Lagerung, dem Umgang oder der Entsorgung, oder
- Sub-Litera, i, iwährend der Beförderung, soweit sie unter Artikel 2 Absatz 2 Litera d, fällt;