Absatz eins,Die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien verläuft so, wie sie auf Grund des Artikels 27 Punkt 3 und 4 und der Artikel 29, 30 und 35 des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 von einem Grenzregelungsausschuß in den Jahren 1920 bis 1923 festgelegt und durch Artikel 5 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 nach dem Stand vom 1. Jänner 1938 bestätigt worden ist.