Kurztitel

26. Nachtrag zum Arzneibuch

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6,

Inkrafttretensdatum

20.05.2008

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Anlage 6 ÖAB 2008/011 Schleimlösende Mixtur Mixtura Solvens Definition

Schleimlösende Mixtur ist eine Lösung von Ammoniumchlorid in einer Mischung von Süßholzwurzelfluidextrakt und gereinigtem Wasser.

Herstellung

Süßholzwurzelfluidextrakt eingestellt

15 Teile

Ammoniumchlorid

2 Teile

Gereinigtes Wasser

83 Teile

Das Ammoniumchlorid wird in dem Gereinigten Wasser gelöst; dieser Lösung wird das Süßholzwurzelfluidextrakt zugemischt.

Eigenschaften

Aussehen: Dunkelbraune Flüssigkeit, die eigenartig riecht und salzig und zugleich etwas süßlich schmeckt.

Lagerung

Vor Licht geschützt.

Abgabe

Schleimlösende Mixtur ist bei Bedarf stets frisch zuzubereiten.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20005824

Dokumentnummer

NOR40098493