Kurztitel

26. Nachtrag zum Arzneibuch

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3,

Inkrafttretensdatum

20.05.2008

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Anlage 3 ÖAB 2008/004 ETHANOL 70 Prozent Ethanolum 70 per centum

Aethanolum dilutum

Definition

Ethanol 70 Prozent ist eine Mischung von Ethanol 96 Prozent und Wasser.

Gehalt: Ethanol 70 Prozent enthält mindestens 69,2 und höchstens 71,5 Prozent (V/V) Ethanol (C2H6O; Mr 46,07) beziehungsweise mindestens 61,5 und höchstens 64,0 Prozent (mlm) Ethanol (C2H6O; Mr 46,07) bei 20 °C.

Herstellung

Ethanol 96 Prozent 665 g

Wasser, Gereinigtes 335 g

Eigenschaften

Aussehen: klare, farblose, flüchtige Flüssigkeit

Löslichkeit: mischbar mit Wasser und Dichlormethan

Die Substanz brennt mit blauer, nicht rußender Flamme.

Prüfung auf Identität

  1. Ziffer eins :
    A, B
  2. Ziffer 2 :
    A, C, D
  3. A
    Relative Dichte (2.2.5): 0,883 bis 0,889
  4. B
    IR-Spektroskopie (2.2.24)
    Vergleich:
    Ethanol-70 Prozent Referenzspektrum des ÖAB. Das Spektrum der Substanz muss unter den gleichen Bedingungen aufgenommen werden wie das Referenzspektrum von Ethanol 70 Prozent.
  5. C
    0,2 ml Substanz werden in einem 10-ml-Becherglas mit 1 ml einer Lösung von Kaliumpermanganat R (10 g · I-1) und 0,2 ml verdünnter Schwefelsäure R gemischt. Das Becherglas wird sofort mit einem Filterpapier bedeckt, das mit einer frisch hergestellten Lösung von 0,1 g Natriumpentacyanonitrosylferrat R und 0,5 g Piperazin-Hexahydrat R in 5 ml Wasser R getränkt ist. Nach einigen Minuten entwickelt sich auf dem Filterpapier eine intensive Blaufärbung, die nach 10 bis 15 min verblasst.
  6. D
    1 ml Substanz wird mit Wasser R zu 100 ml verdünnt. Werden 5 ml Lösung mit 3 ml verdünnter Natriumhydroxid-Lösung R und anschließend langsam mit 2 ml Jod-Lösung (0,05 mol · I-1) versetzt, entwickelt sich der Geruch nach Jodoform. Innerhalb von 10 min bildet sich ein gelber Niederschlag.

Prüfung auf Reinheit

Aussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode römisch II) sein. 0,5 ml Substanz wird mit Wasser R zu 10 ml verdünnt. Nach 5 min langem Stehen muss die Lösung klar (2.2.1) sein.

Sauer oder alkalisch reagierende Substanzen: 20 ml Substanz werden mit 20 ml kohlendioxidfreiem Wasser R und 0,1 ml Phenolphthalein-Lösung R versetzt. Die Lösung ist farblos. Nach Zusatz von 1,0 ml Natriumhydroxid-Lösung (0,01 mol · I-1) muss eine Rosafärbung auftreten (30 ppm, berechnet als Essigsäure).

Flüchtige Verunreinigungen: Gaschromatographie (2.2.28).

Untersuchungslösung: 100 ml Substanz werden mit 25 μl 4-Methylpentan-2-ol R versetzt.

Referenzlösung: 50,0 ml Substanz werden mit 125 μl 4-Methylpentan-2-ol R, 75 μl wasserfreiem Methanol R, 4 μl Acetaldehyd R, 12 μl Acetal R und 1 μl Benzol R versetzt. 20 ml Lösung werden mit Substanz zu 200 ml verdünnt.

Säule:

–Größe: l = 30 m, Ø = 0,32 mm
–Stationäre Phase: Poly[(cyanopropyl)(phenyl)][dimethyl]siloxan R (Filmdicke 1,8 μm)

Trägergas: Helium zur Chromatographie R

Durchflussrate: 1,5 ml · min-1

Splitverhältnis: 1 : 20

Temperatur:

 

Zeit (min)

Temperatur (°C)

 

 

 

Säule

0-12

40

 

12-32

40-240

 

32-42

240

Probeneinlass

 

260

Detektor

 

260

Detektion: Flammenionisationsdetektor

Einspritzen: je 1 μl

1 μl Referenzlösung wird eingespritzt. Die Empfindlichkeit des Systems wird so eingestellt, dass die Höhe des zweiten Peaks, der vor dem Hauptpeak eluiert, mindestens 50 Prozent des maximalen Ausschlags beträgt.

Eignungsprüfung: Referenzlösung

–Auflösung: mindestens 1,5 zwischen dem ersten (Acetaldehyd) und dem zweiten Peak

(Methanol)

Grenzwerte

– Acetaldehyd und Acetal: höchstens 8 ppm (V/V), berechnet als Acetaldehyd

Die Summe der Gehalte an Acetaldehyd und Acetal, berechnet als Acetaldehyd in ppm (V/V), wird nach folgender Formel berechnet:

Aldehyd U

= Fläche des Acetaldehyd-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung

Aldehyd R

= Fläche des Acetaldehyd-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung

Acetal U

= Fläche des Acetal-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung

Acetal R

= Fläche des Acetal-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung

PU

= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung

PR

= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung

 

–Methanol: höchstens 150 ppm (V/V)

Der Gehalt an Methanol (ppm) wird aus den Flächen der entsprechenden Peaks in den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung nach folgender Formel berechnet:

Methanol U

= Fläche des Methanol-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung

Methanol R

= Fläche des Methanol-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung

PU

= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung

PR

= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung

 

–Benzol: höchstens 2 ppm (V/V)

Der Gehalt an Benzol (ppm) wird aus den Flächen der entsprechenden Peaks in den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung nach folgender Formel berechnet:

Benzol U

= Fläche des Benzol-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung

Benzol R

= Fläche des Benzol-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung

PU

= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung

PR

= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung

Falls erforderlich kann der Nachweis von Benzol mit einem anderen geeigneten Chromatographie-System (stationäre Phase mit unterschiedlicher Polarität) geführt werden.

–Summe weiterer Verunreinigungen im Chromatogramm der Untersuchungslösung:

Die Summe der Peakflächen, mit Ausnahme der Fläche des Hauptpeaks und der Peakflächen von 4- Methylpentan-2-ol, Acetaldehyd, Methanol, Acetal und Benzol, darf nicht größer sein als die Peakfläche von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung (250 ppm).

Verdampfungsrückstand: höchstens 25 ppm (m/V)

100 ml Substanz werden auf dem Wasserbad zur Trockne eingedampft. Der Rückstand, 1 h lang bei 100°C bis 105°C getrocknet, darf höchstens 2,5 mg betragen.

Lagerung

Vor Licht geschützt

Verunreinigungen

A. 1,1-Diethoxyethan (Acetal)

B. Acetaldehyd

C. Aceton

D. Benzol

E. Cyclohexan

F. Methanol

G. Butan-2-on (Ethylmethylketon)

H. 4-Methylpentan-2-on (Isobutylmethylketon)

römisch eins. Propan-1-ol

J. Propan-2-ol (Isopropanol)

K. Butan-1-ol

L. Butan-2-ol

M. 2-Methylpropanol (Isobutanol)

N. Furan-2-carbaldehyd (Furfural)

O. 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butanol; 1,1-Dimethylethylalkohol)

P. 2-Methylbutan-2-ol

Q. Pentan-2-ol

R. Pentan-1-ol

Sitzung Hexan-1-ol

T. Heptan-2-ol

U. Hexan-2-ol

römisch fünf. Hexan-3-ol

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2017

Gesetzesnummer

20005824

Dokumentnummer

NOR40098490