Banderolenverordnung 2008
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2008,
BG
Paragraph 3
21.05.2008
16.09.2024
80/03 Weinrecht
Die Farben der Banderole sind rot-weiß-rot. Sie hat den zugeteilten Kennbuchstaben der ausgebenden Druckerei, das österreichische Staatswappen und die Betriebsnummer zu enthalten, wobei sich das Staatswappen zwischen dem Kennbuchstaben auf linker Seite und der Betriebsnummer auf rechter Seite zu befinden hat.
17.09.2024
20005821
NOR40098454