Absatz eins,Die SCA GmbH kann für ihre Tätigkeit als Koordinator und Flugplanvermittler objektive, transparente, kostendeckende und nicht diskriminierende Gebühren festsetzen. Bei der Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung ist ein kosteneffizienter Betrieb der SCA GmbH zugrunde zu legen.