Kurztitel

Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

14.05.2008

Text

Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Einberufung

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik (im Folgenden: Rat) ist von der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten einzuberufen.
  2. Absatz 2,Zwei Mitglieder des Rates können schriftlich und unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung des Rates verlangen.