Kurztitel

Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen (Schweiz, Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5,

Inkrafttretensdatum

01.05.2008

Text

Artikel 5

Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald

  1. Absatz einsAn der Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald werden auf österreichischem und liechtensteinischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
  2. Absatz 2Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst
    1. Litera a
      für die österreichischen Bediensteten
      • Strichaufzählung
        die im Abfertigungsgebäude den österreichischen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Benutzung überlassenen Räume,
      • Strichaufzählung
        den das schweizerische Zollgebäude umgebenden Amtsplatz für den Güterverkehr einschließlich der für die Abfertigung von Reisenden vorhandenen Räume und Flächen,
      • Strichaufzählung
        den Abschnitt der Straße Nr. 234 von der Staatsgrenze bis zur Abzweigung Heiligwies;
    2. Litera b
      für die schweizerischen und liechtensteinischen Bediensteten
      • Strichaufzählung
        die im Abfertigungsgebäude von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich oder alleine benutzten Räume,
      • Strichaufzählung
        die Überdachung (Abfertigungsinsel) GP Nr. 485,
      • Strichaufzählung
        den Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude (GP Nr. 242) und dem Gebäude (Container – GP Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.