Kurztitel

Europäisches Patentübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

13.12.2007

Text

PROTOKOLL ÜBER DEN PERSONALBESTAND DES EUROPÄISCHEN PATENTAMTS IN DEN HAAG (PERSONALSTANDSPROTOKOLL)

Die Europäische Patentorganisation gewährleistet, daß der Anteil der Planstellen des Europäischen Patentamts, der nach dem Organisations- und Stellenplan für das Jahr 2000 auf den Dienstort Den Haag entfällt, im wesentlichen unverändert bleibt. Eine Änderung der Zahl der auf den Dienstort Den Haag entfallenden Planstellen, die im Interesse des guten Funktionierens des Europäischen Patentamts erforderlich wird und eine Abweichung von dem obengenannten Anteil um mehr als zehn Prozent zur Folge hat, bedarf eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Organisation auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts nach Konsultation mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande.