Absatz eins,Der Schutzbereich des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
Europäisches Patentübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2007,
Artikel 69
13.12.2007